Infos und Tipps zum Elterngeld-Antrag

Anträge sind eine lästige, aber notwendige Angelegenheit, gerade nach der Geburt eines Kindes.

Eltern werden ist bekanntlich nicht schwer – und doch ist es mit einigen Behördengängen und Anträgen verbunden. Wenn das Kind beim Standesamt angemeldet wurde und die Geburtsurkunden vorliegen, sind zwei wichtige Anträge zu stellen. Zum einen beantragen Eltern das bekannte Kindergeld. Der zweite und auf den ersten Blick weitaus kompliziertere Antrag ist jener für das Elterngeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf Elterngeld, wie hoch fällt der monatliche Zuschuss aus und was müssen Eltern tun, um möglichst zeitnah Elterngeld bekommen zu können?

Der Elterngeldanspruch – wer bekommt den Zuschuss?

Grundsätzlich haben alle Eltern Anrecht auf Elterngeld, da das Elterngeld einen Lohnausgleich schaffen und dabei helfen soll, wichtige Produkte für den Nachwuchs besorgen zu können. Dabei ist es egal, ob sie arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren oder derzeit erwerbslos sind. Die Ausnahme bilden Eltern, die getrennt leben: Hier kann lediglich ein Elternteil das Elterngeld beantragen und zwar derjenige, bei dem das Kind den Großteil der Zeit lebt. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden.
  • Während des Bezugszeitraums darf der Elternteil nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Die Eltern dürfen gemeinsam im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht mehr als 500.000 Euro verdient haben. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.

Für Mütter gelten übrigens die ersten zwei (bei einer Frühgeburt auch mehr) Monate auch als Elterngeldzeit. Doch in dieser Zeit erhalten sie vollen Lohnausgleich in Form von Mutterschaftsgeld, da sie sich zu dieser Zeit im Mutterschutz befinden.

In vielen Fällen beantragen Mütter für die erste Zeit nach der Geburt Elterngeld. Es gibt aber noch viele weitere Möglichkeiten, die Elterngeldmonate zu kombinieren.

Wie hoch fällt das Elterngeld aus?

Das Elterngeld wird abhängig vom Nettoeinkommen des Elternteils gezahlt. Berücksichtigt werden dabei die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Allerdings bewegt sich das Elterngeld stets zwischen 300 und 1.800 Euro. Das Elterngeld berechnet sich wie folgt: Bei einem Monatsgehalt zwischen 1.000 und 1.200 Euro erhält der Bezieher 67 Prozent davon als Elterngeld. Dieser Satz sinkt je zwei Euro Mehrverdienst um 0,1 Prozent. Er sinkt aber nie unter 65 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Rate des Elterngeldes an – je nach Gehalt auf bis zu 100 Prozent. Wer sich nicht sicher ist, wie viel Elterngeld tatsächlich zu erwarten ist, bekommt hier Hilfe in Sachen Elterngeld. Wichtig ist, darauf zu achten, ob während des Elterngeldes gearbeitet werden soll oder ob Elternzeit geplant ist. Denn obwohl diese beiden Begriffe eng miteinander verknüpft sind, werden sie unabhängig voneinander beantragt. Nähere Informationen zur Elternzeit erteilt das Bundesfamilienministerium.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, Elterngeld zu beantragen. Je nachdem, ob beide Elternteile Elterngeld beantragen möchten oder nicht, können sich unterschiedliche Varianten finanziell für die Familie lohnen. Basiselterngeld bezeichnet dabei die grundsätzliche Leistung und wird für zwölf Monate gezahlt. Betreut der Partner jedoch mindestens für zwei Monate das Kind, verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate. 2015 hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Elterngeld erweitert und das sogenannte Elterngeld Plus eingeführt. Diese Option ist sinnvoll, wenn die Eltern gern früh wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Dadurch sinkt zwar der Betrag, der gezahlt wird – allerdings verdoppelt sich der Bezugszeitraum. Diese beiden Varianten lassen sich sehr flexibel miteinander kombinieren, sofern die maximale Zahl an Bezugsmonaten nicht überschritten wird. Außerdem ist bei der Planung darauf zu achten, dass in der Zeit des Mutterschutzes kein Elterngeld Plus beantragt werden kann. Geschwister werden beim Elterngeld übrigens auch berücksichtigt.

Einen zusätzlichen Vorteil haben Paare, die sich in vier direkt aufeinander folgenden Monaten die Betreuung des Kindes teilen und in dieser Zeit beide Elterngeld Plus beziehen, also maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Dann erhöht sich der maximale Bezugszeitraum von 28 auf 36 Monate!

Der richtige Antrag ist der Schlüssel

Sind die Formalien geklärt, muss eigentlich nur noch der Antrag gestellt werden beziehungsweise die Anträge, denn jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen. Die Anträge können zusammen abgegeben werden, damit sie auch zeitnah zusammen bearbeitet werden. Wo der Antrag im Einzelnen einzureichen ist, wird bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt mitgeteilt.

Für den Antrag sind einige wichtige Dinge zu beachten:

  1. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da dafür eine Geburtsurkunde benötigt wird. Diese wird nach Anmeldung des Kindes ausgestellt.
  2. Die Antragsstellung sollte nicht zu lange hinausgezögert werden. Der Antrag kann nämlich lediglich drei Monate rückwirkend gestellt werden – für die Zeit, die davor liegt, wird kein Elterngeld gezahlt.
  3. Neben dem eigentlichen Antrag und der Geburtsurkunde müssen noch weitere Dokumente eingereicht werden: eine Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber, dass er das Mutterschutzgeld bezuschusst hat, sowie die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Beamte müssen außerdem eine Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes einreichen. Auch die Erklärung des Arbeitgebers, falls Elternteilzeit oder Elternzeit geplant sind, darf nicht fehlen.

Der Elterngeldantrag sieht je nach Bundesland unterschiedlich aus und kann in den meisten Fällen online heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Der Elterngeldantrag für Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel bei Chancen NRW zu finden.

Wenn der Elterngeldantrag nicht bewilligt wurde, sollten Eltern nicht in Panik verfallen. Dafür ist die erste gemeinsame Zeit mit dem Baby zu wertvoll.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Sollte der Antrag trotz sorgfältiger Planung abgelehnt werden, gilt es, nicht in Panik zu verfallen. Denn es ist möglich, binnen eines Monats nachdem der Bescheid ausgestellt wurde, Widerspruch einzulegen. Das Datum, bis zu dem der Widerspruch eingegangen sein muss, ist auf dem Bescheid vermerkt. Der Widerspruch sollte einige Punkte enthalten:

  • Im Betreff sollten das Anliegen und das Geschäftszeichen vermerkt sein.
  • Das Datum, an dem der Widerspruch verschickt wurde, sollte dem Schreiben auch zu entnehmen sein. Es lohnt sich außerdem, den Widerspruch als Einschreiben zu verschicken.
  • Bei der Begründung muss ausführlich dargelegt werden, warum der Bescheid fehlerhaft ist und was der Antragsteller wünscht. Auch Fakten und Nachweise sind hier anzubringen.

Wenn der Widerspruch bei der Elterngeldstelle eingegangen ist, wird der Antrag nochmals geprüft. An diesem Punkt wird der Antrag in den meisten Fällen bewilligt. Sollte der Bescheid aber immer noch negativ ausfallen, bleibt nur der Weg über das Gericht. Hier sollten Eltern aber vorher einen Anwalt befragen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.